Finanzielle Hilfe für Witwen, Witwer und Waisen (WIWA)

Pro Senectute Schweiz unterstützt Witwen, Witwer und Waisen in finanzieller Not. Die Beiträge ergänzen die Leistungen von Bund und Kantonen und helfen, das Existenzminimum zu sichern. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und wie Sie ein Gesuch stellen.

Junge Witwe mit Sohn

«Mein verstorbener Ehemann hat nicht nur eine grosse Lücke in unseren Herzen hinterlassen, sondern auch in unseren Finanzen. Dank finanzieller Unterstützung für Witwen, Witwer und Waisen schaffen wir es, gut über die Runden zu kommen.»

Mittelverwaltung neu bei Pro Senectute Schweiz

Auf Ende 2023 hat Pro Juventute die Verwaltung der Unterstützungsmittel für Witwen, Witwer und Waisen an Pro Senectute Schweiz übergeben. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch, wenn möglich, digital als PDF ein.

  • Witwen und Witwer mit Kindern (keine Altersbegrenzung)
  • Halb- und Vollwaisen bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr
  • Witwen und Witwer, die sich in Abklärung für eine IV-Rente befinden
  • Personen ausländischer Nationalität nach fünfjährigem ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz, die einen der obengenannten Punkte erfüllen. Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaats der EU und EFTA müssen in der Regel keine Karenzfrist erfüllen.
  • Ausbildung, Studium, Weiterbildung, Sprachaufenthalte, Musikunterricht, Förder- und Stützunterricht
  • Freizeitaktivitäten (max. CHF 800 pro Person und Jahr)
  • Notwendige Anschaffungen (z.B. Kinderkleider, Haushaltgeräte, Möbel. Umzugskosten in eine günstigere Wohnung, Mietzinsdepot, Mietzinszuschüsse bei hoher Miete)
  • Pauschale an Ferien für Witwen und Witwer mit Erziehungsaufgaben und deren Kinder bis 18 Jahre (alle zwei Jahre)
  • Mobilitäts- und Verpflegungskosten während der Ausbildung oder Berufstätigkeit.
  • Wiederkehrende Leistungen an den Lebensunterhalt und/oder an die Mietzahlung als Überbrückung bis zum Einsetzen der kantonalen Ergänzungsleistungen
  • Kosten für Kinderbetreuung und/oder Therapien
  • Krankheitskosten, die von den Ergänzungsleistungen nicht übernommen werden (eine Absage muss vorliegen)

Häufige Fragen zur finanziellen Unterstützung für Witwen, Witwer und Waisen

Finanzielle Unterstützung erhalten Frauen, Männer und Kinder, die Anrecht auf eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente haben und Ergänzungsleistungen beziehen oder bereits dafür angemeldet sind.

Sie erhalten Unterstützung, sofern Sie eine Waisenrente und Ergänzungsleistungen erhalten oder für diese angemeldet sind (bis zum 25. Lebensjahr). Stipendienabklärungen müssen bereits getroffen sein. In diesem Fall können Beiträge für Zusatzkosten wie Schulmaterial, Gebühren, Verpflegungskosten oder allfällige Transportkosten gewährt werden (maximal 3000 Franken pro Jahr).

Damit Ihr Gesuch bearbeitet werden kann, muss es vollständig ausgefüllt sein. Alle Dokumente müssen enthalten sein und persönlich unterschrieben werden.

Der ausbezahlte Betrag wird Ihrer Situation angepasst und variiert von Person zu Person. Sie erhalten entweder einmalige oder wiederkehrende Beiträge. Unsere Leistungen ergänzen die gesetzlichen Leistungen des Bundes und des Wohnkantons oder dienen als Überbrückung, bis die Zahlungen durch Bund und Kanton einsetzen.

Gesuche werden in der Regel innert drei bis vier Wochen bearbeitet, nachdem alle nötigen Dokumente vorliegen. Aktuell kann es aufgrund der Übernahme-Situation zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Wenn Sie die notwendigen Kriterien erfüllen, können Sie hier ein Unterstützungsgesuch stellen.

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