Finanzielle Unterstützung im Alter
Reicht Ihre Rente nicht um alle nötigen Ausgaben zu bezahlen? Sie brauchen eine neue Brille, können sie aber nicht bezahlen? Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Gemeinsam finden wir Antworten und Lösungen.
«Dank der kompetenten Beratung von Pro Senectute haben wir die Finanzen wieder im Griff und Boden unter den Füssen.»
Meine Rente reicht nicht – wo erhalte ich finanzielle Unterstützung?
Benötigen Sie ein Hörgerät, können sich dieses aber nicht leisten? Oder wissen Sie nicht, wie Sie künftig die Miete bezahlen sollen? In solchen und ähnlichen Situationen können Sie mit Hilfe von Pro Senectute je nach persönlicher Lage unterschiedliche Arten der finanziellen Unterstützung beantragen.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen (EL) garantieren, dass die minimalen Lebenskosten der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz gedeckt sind. Wenn Ihre Rente nicht für Ihren Lebensbedarf ausreicht, haben Sie vielleicht Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Hier erfahren Sie mehr über Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungs-Rechner: berechnen Sie Ihren Anspruch
Mit unserem Ergänzungsleistungs-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen in einfachen Schritten berechnen. Beantworten Sie einfach die Fragen zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Zivilstand. Danach folgen Fragen zu Einnahmen, Ausgaben sowie gegebenenfalls abgetretenem Vermögen. Das Ergebnis der Berechnung sehen Sie sofort. Die Berechnung wird anonym durchgeführt, ist provisorisch, unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
Weitere Möglichkeiten mit Unterstützung von Pro Senectute für finanzielle Hilfe
Individuelle Finanzhilfe
Mit der Individuellen Finanzhilfe (IF) unterstützen wir Menschen im AHV-Alter in finanziellen Notlagen. Die Individuelle Finanzhilfe kann in Ergänzung zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (z. B. AHV, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung) und zu weiteren finanziellen Unterstützungen (z. B. private Versicherungen) beantragt werden. Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stellen in Ihrem Auftrag entsprechende Gesuche und informieren Sie gerne darüber, ob Sie die Kriterien erfüllen.
Fonds für Zuger Seniorinnen und Senioren in Notlagen
Pro Senectute Kanton Zug verfügt über einen Fonds, aus welchem wir älteren Menschen im Kanton Zug in finanziellen Notlagen schnell und unkompliziert unter die Arme greifen.
Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung entlastet Menschen, die bei alltäglichen Dingen wie beim Anziehen, Körperpflege, Essen, Toilette, Mobilität, usw. Hilfe, Betreuung oder Pflege benötigen. Die Hilflosenentschädigung ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Bezug einer AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen und Wohnsitz in der Schweiz
- Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens einem Jahr und dauert weiter an
- Eingereichte Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung bei der Ausgleichskasse
Kontakt
Benötigen Sie finanzielle Unterstützung? Melden Sie sich bei uns per Kontaktformular, unter 041 511 15 20 oder .