Fonds für Zuger Seniorinnen und Senioren in Notlagen – der Solidaritätsfonds

Mit Ihrer Solidarität für ältere Menschen im Kanton Zug können wir bei finanziellen Notlagen schnell und unkompliziert helfen.

Fonds für Zuger Seniorinnen und Senioren in Notlagen

Kleine Hilfe mit grosser Wirkung

Wenn bereits kleine Beträge zur grossen Herausforderung werden, greift der Fonds den Zuger Seniorinnen und Senioren in Notlagen unter die Arme. Die Situationen, in denen finanzielle Notlagen bei älteren Menschen auftreten können, sind vielfältig. Wichtig ist in all diesen Situationen, dass schnell und unkompliziert geholfen werden kann. Dies stellt der Fonds sicher. 

In diesen Notlagen konnten wir helfen

Frau B. bezieht Ergänzungsleistungen. Ihr monatliches Budget reicht nur knapp und sie besitzt kein Vermögen. Beim Ablegen der Schutzmaske fiel ihre Brille herunter und war defekt. Die Reparaturkosten betragen CHF 80.- und stellt Frau B. vor eine grosse Herausforderung.

Da sich weder die Krankenkasse, noch die Ergänzungsleistungen an den Kosten beteiligten, übernahm der Fonds diese Kosten.

Das Ehepaar Z. lebt zusammen mit ihrem Sohn in einer günstigen Mietwohnung in Zug. Beide haben gesundheitliche Probleme. Herr Z. leidet an Kehlkopfkrebs und kann nicht mehr sprechen. Sie sind in Beratung auch bei der Krebsliga. Bei den Eheleuten besteht kein EL-Anspruch. Ihr Kontostand ist bei Null. Sobald ausserordentliche Kosten entstehen, gerät ihr Budget in Schieflage. Vor einigen Wochen wurde Frau Z. zudem Opfer eines Diebstahls; es wurden CHF 800.- gestohlen. Die finanzielle Situation ist eine grosse psychische Belastung für Frau und Herr Z.

Sie wenden sich an uns, mit der Bitte, eine offene Zahnarztrechnung und zwei Spitex-Rechnungen zu übernehmen. Die Begleichung dieser Rechnungen ist für das Ehepaar eine enorme psychische Entlastung.

  • Herr A. lebt alleine und ist psychisch krank. Wegen der tiefen Miete hat er knapp keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Er hat starke Rückenschmerzen und benötigt ein neues Bett mit einer guten Matratze. Aus einer Wohnungsauflösung kann Herr A. kostenlos ein Pflegebett übernehmen.

    Die Transportkosten betragen CHF 250.- und übersteigen die finanziellen Möglichkeiten von Herrn A. Wir übernahmen diese Kosten.
     
  • Frau R. weilte in den Ferien in ihrem Heimatland. Sie erlitt einen Herzinfarkt. Eine Operation innert nötiger Frist war in diesem Land nicht möglich. So musste Frau R. mit der Rega in die Schweiz geflogen und notoperiert werden. Die Kosten für die Rückreise belief sich auf CHF 4'000.-.

    Frau R. lebt von der AHV und Ergänzungsleitungen und kann diese Kosten nicht tragen. Wir haben auf Ihr Gesuch hin diese Kosten übernommen.

Frau A. bezieht Ergänzungsleistungen und besitzt kein Vermögen. Nach einer Bauchspeicheldrüsen-Operation und der anschliessenden REHA sind viele Rechnungen offen. Der Mann von Frau A. verstirbt und die Bestattungskosten von CHF 1'350.- übersteigen die finanziellen Möglichkeiten von Frau A. CHF 350.- konnte sie anzahlen.

Sie wandte sich an uns, und wir übernahmen den Restbetrag von CHF 1'000.-, um die finanzielle Not von Frau A. etwas zu lindern.

  • Herr I. lebt im Heim und ist seit einem Unfall halbseitig gelähmt. Seine Schwester war die einzige Verwandte und kümmerte sich um seine Finanzen. Nach ihrem Tod musste eine neue Lösung gefunden werden. Der Treuhanddienst von Pro Senectute kostet für ihn CHF 1'560.- im Jahr und stellt eine grosse finanzielle Belastung dar.

    Da Herr I. im Heim lebt, kann kein Antrag auf Individuelle Finanzhilfe (IF) gestellt werden. Wir übernehmen die jährlichen Kosten für seinen Treuhanddienst.
     
  • Herr G. ist alleinstehend und lebt alleine. Er hat seit längerem gesundheitliche Probleme wie: starkes Übergewicht, Herzprobleme und Diabetes. Aufgrund dessen musste ihm im vergangenen Herbst sein linkes Bein amputiert werden. Danach war er mehrere Monate in Spitälern und im Heim. Mittlerweile lebt er wieder zu Hause mit Unterstützung der Spitex. Die finanzielle Situation ist schon seit längerem aus dem Ruder gelaufen. Die Prämienverbilligung sowie die EL wurden nicht angemeldet. Hilfe wollte er nicht. Aufgrund seiner langen Abwesenheit in Institutionen usw. herrscht ein finanzielles Chaos, das die administrative Unterstützung der Pro Senectute am Ordnen ist.

    Es geht um ausstehende Rechnungen der Spitex (Haushalthilfe) in der Höhe von CHF 2155.-. Herr G. ist dankbar für die administrative Unterstützung der Pro Senectute, die den Antrag stellt, der bewilligt wird.

Herr B. ist trotz AHV auf Sozialhilfe angewiesen. Er leidet an Parkinson und benötigt die tägliche Hilfe der Spitex. Aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigungen benötigt Herr B. immer wieder Hilfsmittel. Aktuell sind es zwei spezielle Trinkflaschen mit Auslaufschutz.

Die Kosten von CHF 60.- sind für ihn eine Belastung, und er wendet sich an uns mit der Bitte um Kostenübernahme.

Herr H. lebt im Heim von einer AHV-Rente und Ergänzungsleistungen. Für persönliche Ausgaben stehen ihm CHF 536.- pro Monat zur Verfügung. Herr H. ist noch vital und geht gerne aus dem Heim. Die Kosten für das Jahres-Abonnement für den Zuger-Pass übersteigt mit CHF 711.- seine finanziellen Möglichkeiten.

Wir übernehmen diese Kosten, damit Herr H. weiterhin aktiv unterwegs sein kann.

Herr T. lebt von einer AHV-Rente und bezieht Ergänzungsleistungen. Er hat kein Vermögen. Die Miete liegt mit CHF 1'900.- deutlich über dem Maximum der Mietzinslimite. Trotz grossen Anstrengungen findet Herr T. keine günstigere Wohnung im Kanton Zug. Er muss den Mehrbetrag beim persönlichen Lebensbedarf einsparen. Herr T. hat Ausstände bei der Krankenkasse und ist daher auf der «Schwarzen Liste» und wird nur im Notfall behandelt. Er leidet an Diabetes und muss alle Medikamente selber bezahlen.

Herr T. wendet sich an die Pro Senectute mit der Bitte, ihn mit einem Betrag von CHF 150.- zu unterstützen, um ihm etwas Luft zu verschaffen.

Frau B. ist 83-jährig und lebt allein in ihrer Eigentumswohnung in Unterägeri. Sie leidet an zunehmender Demenz und ihre administrativen Angelegenheiten werden von einer Beiständin erledigt. Sie hat kein Erspartes und erhält aufgrund ihres Wohneigentums knapp keine Ergänzungsleistungen. Die AHV-Rente reicht knapp, um die nötigsten Auslagen zu begleichen. Frau B. ist sehr interessiert am Weltgeschehen und liest gerne die Zeitung. Das Geld reicht aber nicht mehr für das Abo.

Die Beiständin wendet sich an uns. Wir übernehmen den Betrag von CHF 614.- für das Jahresabo des Tagesanzeigers.

Jetzt online für den Fonds spenden

Sie haben verschiedene Spendenmöglichkeiten. Wählen Sie die Art, die Ihnen am einfachsten geht.

Einfach und rasch mit Twint spenden

Spenden mit Twint

Spenden mit Einzahlungsschein

Hier Einzahlungsschein herunterladen

Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Fonds für Zuger Seniorinnen und Senioren in Notlagen haben, melden Sie sich bei uns: Kontaktformular041 511 15 15 oder

Entdecken Sie unsere weiteren Spendenmöglichkeiten

zu den Spenden