«Dank Pro Senectute habe ich wieder Boden unter den Füssen. Dank der kompetenten Beratung habe ich die Finanzen wieder im Griff.» Paul G. (82-jährig aus Cham)»
Ihre kaputte Brille sollte unbedingt ersetzt werden, aber woher Sie das Geld nehmen sollen, wissen Sie nicht? In solchen und ähnlichen Situationen können Sie je nach persönlicher Lage unterschiedliche Arten der finanziellen Unterstützung beantragen.
Ergänzungsleistungen garantieren, dass die minimalen Lebenskosten der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz gedeckt sind. Wenn Ihre Rente nicht für Ihren Lebensbedarf ausreicht, haben Sie vielleicht Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
So funktioniert die Berechnung der Ergänzungsleistungen: Beantworten Sie einfach die Fragen zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Zivilstand. Danach folgen Fragen zu Einnahmen, Ausgaben sowie ggf. abgetretenem Vermögen. Das Ergebnis der Berechnung sehen Sie sofort.
Die Berechnung wird anonym durchgeführt und ist provisorisch. Sie ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
Mit der Individuellen Finanzhilfe (IF) unterstützen wir Menschen im AHV-Alter in finanziellen Notlagen. Die Individuelle Finanzhilfe kann in Ergänzung zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (z.B. AHV, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung) und zu weiteren finanziellen Unterstützungen (z. B. private Versicherungen) beantragt werden. Unsere Sozialberaterinnen und Sozialberater stellen in Ihrem Auftrag entsprechende Anträge und informieren Sie gerne darüber, ob Sie die Kriterien für ein Gesuch erfüllen.
Pro Senectute Kanton Zug hat ausserdem einen Solidaritätsfonds, aus dem wir individuelle Kostengutsprachen machen können. Wir beraten Sie gerne.
Die Hilflosenentschädigung entlastet Menschen, die bei alltäglichen Dingen wie beim Anziehen, Körperpflege, Essen, Toilette, Fortbewegung usw. Hilfe, Betreuung oder Pflege benötigen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Immer mehr ältere Menschen sind bei der Erledigung ihrer administrativen
und finanziellen Belange auf Unterstützung angewiesen. Nicht immer sind
solche Hilfen in ihrem persönlichen Umfeld vorhanden. Die Einkommensverwaltung bietet individuelle, diskrete und kompetente Unterstützung.
Schützen Sie sich und andere
Zur Eindämmung des Coronavirus sind weiterhin alle gefordert, sich an die Hygiene- und Distanzregeln sowie an die Maskenpflicht zu halten, um sich selbst und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Dies gilt auch in der Familie.
Impfzentrum in Baar
Für einen Impftermin müssen sich die betroffenen Personen über die zentrale Plattform anmelden. Die Hotline des Impfzentrums kann bei der Anmeldung helfen: 041 531 48 00.
Freizeitkurse Outdoor
Aufgrund des aktuellen BAG-Entscheides, ist eine schrittweise Lockerung durchführbar. Sportkurse sind draussen bis maximal 15 Personen möglich. Mit Abstand oder Masken.
Innenkurse
Kurse im kleinen Kreis bis 5 Personen können durchgeführt werden. Mit Abstand und Maske. Informieren Sie sich bei unserer Kursleitung – es gibt Kurse die aufgrund des aktuellen BAG-Entscheides bis 22. März geschlossen bleiben. Wir nehmen jedoch Anmeldungen für Kurse ab April entgegen und informieren im Voraus über die Durchführung.
Onlinekurse
Es finden einige neue Kurse per Video-Konferenz statt.
Fachgeschäft für Hilfsmittel
Normale Öffnungszeiten. Wir haben auch einen Online-Shop.
Beratungen
Eine Beratung kann jederzeit per Telefon oder per Video durchgeführt werden. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten. Anmeldung per Telefon 041 727 50 50 oder info@zg.prosenectute.ch.