Finanzhilfen

Reicht Ihre Rente nicht um alle nötigen Ausgaben zu bezahlen? Brauchen Sie finanzielle Untersützung für eine neue Brille? Haben Sie vielleicht Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Dann scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir eine gute Lösung.

«Dank Pro Senectute habe ich wieder Boden unter den Füssen. Dank der kompetenten Beratung habe ich die Finanzen wieder im Griff.»
Paul G. (82-jährig aus Cham)

 

Von meiner Rente kann ich nicht leben. Was kann ich tun?

Ihre kaputte Brille sollte unbedingt ersetzt werden, aber woher Sie das Geld nehmen sollen, wissen Sie nicht? In solchen und ähnlichen Situationen können Sie je nach persönlicher Lage unterschiedliche Arten der finanziellen Unterstützung beantragen. 

Ergänzungsleistungen garantieren, dass die minimalen Lebenskosten der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz gedeckt sind. Wenn Ihre Rente nicht für Ihren Lebensbedarf ausreicht, haben Sie vielleicht Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Mit unserem EL-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf EL in einfachen Schritten berechnen.

So funktioniert die Berechnung der Ergänzungsleistungen: Beantworten Sie einfach die Fragen zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Zivilstand. Danach folgen Fragen zu Einnahmen, Ausgaben sowie ggf. abgetretenem Vermögen. Das Ergebnis der Berechnung sehen Sie sofort.

Die Berechnung wird anonym durchgeführt und ist provisorisch. Sie ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.

Mit der Individuellen Finanzhilfe (IF) unterstützen wir Menschen im AHV-Alter in finanziellen Notlagen. Die Individuelle Finanzhilfe kann in Ergänzung zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (z.B. AHV, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung) und zu weiteren finanziellen Unterstützungen (z. B. private Versicherungen) beantragt werden. Unsere Sozialberaterinnen und Sozialberater stellen in Ihrem Auftrag entsprechende Anträge und informieren Sie gerne darüber, ob Sie die Kriterien für ein Gesuch erfüllen. 

Fonds Solidarität

Pro Senectute Kanton Zug hat ausserdem einen Fonds Solidarität für Zuger Seniorinnen und Senioren, aus dem wir individuelle Kostengutsprachen machen können. Wir beraten Sie gerne.

Die Hilflosenentschädigung entlastet Menschen, die bei alltäglichen Dingen wie beim Anziehen, Körperpflege, Essen, Toilette, Fortbewegung  usw. Hilfe, Betreuung oder Pflege benötigen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bezug einer AHV Rente oder Ergänzungsleistungen und Wohnsitz in der Schweiz
  • Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens einem Jahr und dauert weiter an
  • Eingereichte Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung bei der Ausgleichskasse
  • Die Hilflosenentschädigung ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig

Immer mehr ältere Menschen sind bei der Erledigung ihrer administrativen
und finanziellen Belange auf Unterstützung angewiesen. Nicht immer sind
solche Hilfen in ihrem persönlichen Umfeld vorhanden. Die Einkommensverwaltung bietet individuelle, diskrete und kompetente Unterstützung.

Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Kontaktieren Sie uns.