Pro Senectute Kanton Zug verfügt über einen Fonds, aus welchem wir älteren Menschen im Kanton Zug in finanziellen Notlagen schnell und unkompliziert unter die Arme greifen.
Oftmals sind es kleine Beträge, welche für die Betroffenen grosse Herausforderungen bedeuten. Ein paar Beispiele, wo wir Unterstützung bieten konnten.
Frau B. bezieht Ergänzungsleistungen. Ihr monatliches Budget reicht nur knapp und sie besitzt kein Vermögen. Beim Ablegen der Schutzmaske fiel ihre Brille herunter und war defekt. Die Reparaturkosten betragen CHF 80.- und stellt Frau B. vor eine grosse Herausforderung.
Da sich weder die Krankenkasse, noch die Ergänzungsleistungen an den Kosten beteiligten, übernahm Pro Senectute Kanton Zug mit dem eigenen Fonds diese Kosten.
Herr T. lebt von einer AHV-Rente und bezieht Ergänzungsleistungen. Er hat kein Vermögen. Die Miete liegt mit CHF 1'900.- deutlich über dem Maximum der Mietzinslimite. Trotz grossen Anstrengungen findet Herr T. keine günstigere Wohnung im Kanton Zug. Er muss den Mehrbetrag beim persönlichen Lebensbedarf einsparen. Herr T. hat Ausstände bei der Krankenkasse und ist daher auf der «Schwarzen Liste» und wird nur im Notfall behandelt. Er leidet an Diabetes und muss alle Medikamente selber bezahlen.
Herr T. wendet sich an die Pro Senectute mit der Bitte, ihn mit einem Betrag von CHF 150.- zu unterstützen, um ihm etwas Luft zu verschaffen.
Herr A. lebt alleine und ist psychisch krank. Wegen der tiefen Miete hat er knapp keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Er hat starke Rückenschmerzen und benötigt ein neues Bett mit einer guten Matratze. Aus einer Wohnungsauflösung kann Herr A. kostenlos ein Pflegebett übernehmen.
Die Transportkosten betragen CHF 250.- und übersteigen die finanziellen Möglichkeiten von Herrn A. Er wendet sich an uns, und wir übernehmen diese Kosten.
Frau A. bezieht Ergänzungsleistungen und besitzt kein Vermögen. Nach einer Bauchspeicheldrüsen- Operation und der anschliessenden REHA sind viele Rechnungen offen. Der Mann von Frau A. verstirbt und die Bestattungskosten von CHF 1'350.- übersteigen die finanziellen Möglichkeiten von Frau A. 350.- konnte sie anzahlen.
Sie wendet sich an uns, und wir übernehmen den Restbetrag von CHF 1'000.-, um die finanzielle Not von Frau A. etwas zu lindern.
Herr I. lebt im Heim und ist seit einem Unfall halbseitig gelähmt. Seine Schwester war die einzige Verwandte und kümmerte sich um seine Finanzen. Nach ihrem Tod musste eine neue Lösung gefunden werden. Der Treuhanddienst der Pro Senectute kostet für ihn CHF 1'560.- im Jahr und stellt eine grosse finanzielle Belastung dar.
Da Herr I. im Heim lebt, kann kein Antrag auf Individuelle Finanzhilfe (IF) gestellt werden. Wir übernehmen die jährlichen Kosten für seinen Treuhanddienst.
Herr B. ist trotz AHV auf Sozialhilfe angewiesen. Er leidet an Parkinson und benötigt die tägliche Hilfe der Spitex. Aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigungen benötigt Herr B. immer wieder Hilfsmittel. Aktuell sind es zwei spezielle Trinkflaschen mit Auslaufschutz.
Die Kosten von CHF 60.- sind für ihn eine Belastung, und er wendet sich an uns mit der Bitte um Kostenübernahme.
Herr H. lebt im Heim von einer AHV-Rente und Ergänzungsleistungen. Für persönliche Ausgaben stehen ihm CHF 536.- pro Monat zur Verfügung. Herr H. ist noch vital und geht gerne aus dem Heim. Die Kosten für das Jahres-Abonnement für den Zuger-Pass übersteigt mit CHF 711.- seine finanziellen Möglichkeiten.
Wir übernehmen diese Kosten, damit Herr H. weiterhin aktiv unterwegs sein kann.
Frau R. weilte in den Ferien in ihrem Heimatland. Sie erlitt einen Herzinfarkt. Eine Operation innert nötiger Frist war in diesem Land nicht möglich. So musste Frau R. mit der Rega in die Schweiz geflogen und notoperiert werden. Die Kosten für die Rückreise belief sich auf CHF 4'000.-.
Frau R. lebt von der AHV und Ergänzungsleitungen und kann diese Kosten nicht tragen. Wir haben auf Ihr Gesuch hin diese Kosten übernommen.