Stiftung

Wir sind eine gemeinnützige, unabhängige Stiftung und wir setzen uns für das Wohl, die Würde und das Recht von älteren Menschen im Kanton Zug ein. Wir sind die Informations- und Anlaufstelle bei allen Fragen rund ums Älterwerden.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat der Pro Senectute Kanton Zug kommt drei bis vier Mal im Jahr zusammen. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und unterstützen die Geschäftsleitung in der Strategieentwicklung und bei besonderen Projekten.

  • Pensimo Management AG, Zürich: Präsident des Verwaltungsrats
  • Pensimo Fondsleitung AG, Zürich: Vizepräsident des Verwaltungsrats
  • Anlagestiftung Pensimo, Zürich: Vizepräsident des Stiftungsrats und Präsident der Anlagekommission
  • Anlagestiftung Testina, Zürich / Mitglied des Stiftungsrates
  • Anlagestiftungen Adimora und Turidomus, Zürich / Mitglied der Anlagekommission
  • ARISCO Holding AG, Rotkreuz, inkl. verschiedene Tochtergesellschaften: Präsident des Verwaltungsrats
  • Vaudoise Versicherungen, Lausanne / Mitglied des Immobilien-Anlagekomitees (CPI)
  • Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug: Mitglied des Vorstands und Präsident der Finanzkommission
  • Drosos Stiftung Zürich/Stiftungsrat
  • Stiftung Krisenintervention Schweiz/Vizepräsident des Stiftungsrates
  • Rotary-Gemeindienststiftung Zug Zugersee/Präsident des Stiftungsrates

Die Geschichte von Pro Senectute

Am 23. Oktober 1917 legten zehn Männer unter dem Patronat der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft den Grundstein für Pro Senectute und gründeten die Stiftung Für das Alter. Gemeinsam wollen sie die Lage der überwiegend bedürftigen älteren Menschen in der Schweiz verbessern.

Vor 100 Jahren halten die Gründer in der Stiftungsurkunde folgenden Ziele fest.

  1. In unserem Lande die Teilnahme für Greise beiderlei Geschlechts ohne Unterschied des Bekenntnisses wecken und stärken
  2. Die nötigen Mittel zur Fürsorge für bedürftige Greise und zur Verbesserung ihres Loses sammeln
  3. Alle Bestrebungen zur Förderung der Altersversicherung, und insbesondere auch der gesetzlichen, unterstützen.

Der Beschluss zum Aufbau von kantonalen Organisationen wird schnell umgesetzt. Bereits 1920 haben 11 Kantone in allen Gemeinden einen Ortsvertreter vor Ort. Diese verteilen die gesammelten Spenden an die bedürftigen älteren Menschen in der Region.

Die ersten Schritte in Richtung AHV

Im Dezember 1925 stimmt das Volk einer Änderung der Bundesverfassung zu, die den Bund zu einer Alters- und Hinterlassenenversicherung verpflichtet. Der erste wichtige Schritt zur Entwicklung einer gesetzlichen Altersvorsorge ist getan. Bis zur Umsetzung der AHV 1947 ändert sich die Lage der älteren Bevölkerung allerdings nicht.

Um die vielen Unterstützungsgesuche erfüllen zu können, erhalten wir ab 1928 jährliche Zuschüsse aus der Bundeskasse.

Die ersten Renten werden ausbezahlt

Die ersten Vorschläge zur Umsetzung einer eidgenössischen AHV lehnt das Stimmvolk ab.

In der Zeit des Zweiten Weltkriegs kommt die Idee auf, die kriegsbedingte Lohn- und Verdienstersatzordnung in eine Altersversicherung umzuwandeln. Dieser Vorschlag findet grosse Zustimmung.

Im Juli 1947 wird das Bundesgesetz zur AHV vom Schweizer Stimmvolk bestätigt. Die ersten Renten sind bescheiden und genügen selten, um den Lebensunterhalt zu decken. Viele Senioren sind weiterhin auf unsere Unterstützung angewiesen.

Geld allein macht nicht glücklich

Mit der Entschärfung der finanziellen Notlage der älteren Bevölkerung rücken andere Sorgen in den Vordergrund. Ab den 50er-Jahren können wir uns zunehmend um das seelische Wohl der Schweizer Senioren kümmern. In den Kantonalorganisationen bauen wir mit der Einführung des Hauspflegedienstes unseren Einsatzbereich aus. Bald öffnen die ersten Beratungsstellen für Betagte ihre Türen. In den folgenden Jahren können wir unser Angebot fortwährend ausbauen.

Ende der 50er-Jahre haben wir uns als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Betreuung von älteren Menschen etabliert.

Wir sind zwar alt, aber haben noch viel vor

Auch heute noch engagiert sich Pro Senectute für verlässliche Sozialwerke. Unser Ziel bleibt auch für die nächsten 100 Jahre: Ältere Menschen untersützen, damit sie so lange wie möglich selbstbestimmt leben können.

Wir tun dies mit bedarfsgerechten Angeboten, die den demografischen Trends und technologischen Entwicklungen Rechnung tragen. Und wir engagieren uns für eine Schweiz, in der alle Generationen friedlich und solidarisch miteinander leben können.

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